Unser Anliegen
Lassen Sie uns offen, ehrlich und wertfrei über eine Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes sprechen und gemeinsam Lösungen fordern, die besser an die Wünsche und die aktuelle Lebenssituation der österreichischen Bevölkerung angepasst sind.
Social Egg Freezing
Frauen soll es in Österreich ohne medizinische Indikation (z.B. Chemotherapie, schwere Endometriose) erlaubt sein, ihre Eizelle zur Vorsorge einfrieren zu lassen. Durch das vorsorgliche Einfrieren in jungen Jahren kann die Fruchtbarkeit auch im fortschreitenden Alter, bei abnehmender Eizellreserve und Eizellqualität, gewährleistet werden. Die Frau kann, auch mit 35+, selbstbestimmter und ohne Druck Ihre Familienplanung mit Partner oder allein umsetzen. Die Chance mit Hilfe einer gefrorenen Eizelle schwanger zu werden liegt bei 60-80 %.
Die Zulassung von künstlicher Befruchtung für Single-Frauen
Das klassische Familienmodell (Vater, Mutter, Kind) als alleiniges Modell gibt es nicht mehr. Unterschiedlichste Arten von Familienmodellen sind heute anzutreffen (Alleinerziehende, Patchworkfamilien, Single-Haushalte). Alleinstehenden Frauen ist es jedoch in Österreich verboten, sich ihren Kinderwunsch allein ohne Partner zu erfüllen. Single-Frauen in Österreich ist es aber erlaubt ein Kind adoptieren. Wir fordern, dass auch alleinstehende Frauen das Recht auf ein Kind mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung haben. Frauen sollen nicht genötigt werden ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer fremden Person zu haben, schlechte Partnerschaften dem Kinderwunsch zuliebe einzugehen oder ins Ausland fahren zu müssen, um Ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Legalisierung der Embryonen Spende
Die derzeitige Gesetzeslage in Österreich verbietet das Spenden kryokonservierter Embryonen, die im Zuge einer medizinisch unterstützen Fortpflanzung als Reserve gezeugt wurden. Bereits bestehendes LEBEN wird bei Nichtinanspruchnahme des Paares innerhalb von 10 Jahren vernichtet, anstatt mit Zustimmung des Paares gespendet werden zu können. Großes Leid könnte minimiert und LEBEN geschützt werden.
Testung der Fruchtbarkeit als Teil der Vorsorgeuntersuchung
Die Testung der Fruchtbarkeit (AMH-Wert mittels Bluttests) soll kostenlos in die Vorsorgeuntersuchung bei Frauen integriert werden. Die Vorsorgeuntersuchung ist ein Gesundheits-Check und kann von allen Personen ab 18 Jahren 1 x im Jahr kostenlos in Anspruch genommen werden. Ziel ist die Früherkennung von Gesundheitsrisiken und Krankheiten. In unserem Fall die Unfruchtbarkeit (niedriger AMH-Wert) von Frauen.
Breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen
Frauen, vor allem jene mit einer geringen Eizellreserve und Eizellqualität, sollen umfangreich über Ihre Möglichkeiten einen Kinderwunsch umzusetzen, informiert werden. Unterstützungs- und Beratungsangebote für betroffene Frauen, auch Single-Frauen, soll ausgebaut werden.
Informationskampagne und Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit
Verstärkte Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit, über Ärzte, im Speziellen Gynäkologen, und an den Schulen über die Fruchtbarkeit (AMH-Wert) von Frauen und die Möglichkeit der Testung der Fruchtbarkeit.
Änderung der Rahmenbedingungen des IVF-Fonds
Notwendige medizinisch unterstützte Fortpflanzung wird von IFV-Fonds unterstützt. Die Altersgrenze zur Unterstützung aus dem IVF-Fonds soll bei Frauen auf das vollendete 42. Lebensjahr angehoben werden. Derzeit ist die Altersgrenze einer Unterstützung durch den IVF-Fonds bei Frauen mit der Vollendung des 40. Lebensjahres reglementiert.
Anerkennung von Unfruchtbarkeit als Krankheit
Anerkennung von Unfruchtbarkeit (niedriger AMH-Wert) als Krankheit. Unfruchtbarkeit soll enttabuisiert und anerkannt werden. Infolge ist die Anspruchsvoraussetzung zur Förderung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung durch den IVF-Fonds gegeben.